Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Für alle Lieferungen, auch solche aus zukünftigen Geschäftsabschlüssen, sind ausschließlich nachstehende Bedingungen gültig. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Käufers werden von uns nicht anerkannt. Die Annahme der Lieferung gilt als Anerkennung unserer Geschäftsbedingungen.
2. Eingehende Bestellungen sowie die Anmeldung einer Lieferung werden im Rahmen unserer üblichen Geschäftszeiten erledigt. Genannte Liefertermine sind unverbindlich, Schadenersatzansprüche bei verzögerter Lieferung sind ausgeschlossen, soweit rechtlich zulässig.
3. Die Belieferung erfolgt frei Haus. Teillieferungen sind zulässig. Zusätzliche Transportleistungen unserer Mitarbeiter gehen auf Kosten und Risiko des Käufers.
4. Beanstandungen hinsichtlich Menge der gelieferten und zurückgenommenen Gebinde (Voll- und Leergut) sowie hinsichtlich der Arten und Sorten einschließlich der von uns zugesicherten Restlaufzeit bis zum MHD der gelieferten Ware hat der Käufer bei Empfang geltend zu machen bzw. Beanstandungen nach Feststellung des Mangels vorzutragen. Nach Ablauf von 14 Tagen sind Beanstandungen ausgeschlossen, ausgenommen sind äußerlich nicht erkennbare Mängel.
5. Bei festgestellten Mängeln, die zu Lasten des Herstellers oder Lieferanten gehen, kann der Käufer Ersatz der Ware oder Gutschrift verlangen. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
6. Die Zahlung aller Rechnungen erfolgt sofort nach Erhalt der Ware ohne jeden Abzug, in bar oder per Scheck bei Lieferung, per Banküberweisung oder Bankabbuchung. Bei bargeldloser Zahlungsweise gilt die Zahlung als erfolgt mit dem Zeitpunkt der Gutschrift. Gehen Zahlungen nicht innerhalb von 20 Tagen nach Rechnungserhalt ein, können wir Verzugszinsen in Höhe von 4 % über Diskontsatz berechnen. Vereinbarungen zum Abzug von Skonto oder andere Zahlungsmodalitäten bedürfen der Schriftform. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen etwaiger Gegenansprüche ist ausgeschlossen, soweit der Käufer Kaufmann ist. Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich.
7. Paletten, Kästen, Mehrwegflaschen (mit Ausnahme aller Einweggebinde) werden dem Käufer nur leihweise überlassen. Für Palette, Kästen, Flaschen wird Pfandgeld erhoben, es ist zugleich mit der Rechnung zu bezahlen. Der Käufer ist zur Rückgabe des Leergutes in ordnungsgemäßem Zustand verpflichtet, das heißt sortiert nach Art und Sorte dem Gelieferten entsprechend.
8. Gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollen Bezahlung unserer sämtlichen auch künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsbeziehung. Der Käufer darf unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware nur im üblichen Geschäftsverkehr weiter veräußern, jedoch einem Dritten vor Abdeckung seiner Gesamtschulden weder verpfänden noch sicherheitshalber übereignen. Der Käufer hat sich das ihm zustehende bedingte Eigentum gegenüber seinen Abnehmern so lange vorzubehalten, bis diese den Kaufpreis voll bezahlt haben. Wir sind mit dem Käufer unwiderruflich darüber einig, dass die Forderung aus Weiterverkäufen unserer Ware bereits jetzt an uns sicherheitshalber abgetreten werden, und zwar in Höhe des Wertes der jeweils weiterverkauften Vorbehaltsware. Wir sind berechtigt, im Falle des Zahlungsverzuges jederzeit die abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen. Der Käufer hat dazu auf Verlangen Unterlagen über die abgetretenen Forderungen zur Verfügung zu stellen. Auf Verlangen sind wir verpflichtet, die uns zustehenden Sicherungen insoweit nach unserer Wahl freizugeben, als ihr Wert alle zu sichernden Forderungen übersteigt.
9. Wir sind berechtigt von den nicht erfüllten Verkaufsverträgen durch Erklärung gegenüber dem Käufer ohne Fristsetzung zurückzutreten, wenn der Käufer seine Zahlungen einstellt, ein gerichtliches Vergleichs- oder Konkursverfahren gegen ihn beantragt wird, außergerichtliches Vergleichsverfahren eingeleitet sind oder wegen sonstiger begründeter Umstände die nicht pünktliche und ordnungsgemäße Bezahlung unserer Forderungen zu befürchten ist. Der Käufer ist verpflichtet gerichtliche Maßnahmen oder andere Zugriffe dritter Personen auf die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehende Ware uns unverzüglich mitzuteilen. Tritt eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers ein, so werden unsere Forderungen sofort fällig. Vorhandene Eigentumsware ist auf Verlangen an uns zurückzugeben. Diese Rücknahmen gelten nicht als Rücktritt.
10. Gerichtsstand für beide Parteien ist Lauenburg, Erfüllungsort Lütau, sofern der Käufer Vollkaufmann ist. Wir sind berechtigt auch am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu klagen.